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   BGH, 14.11.1991 - 1 StR 660/91   

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https://dejure.org/1991,9468
BGH, 14.11.1991 - 1 StR 660/91 (https://dejure.org/1991,9468)
BGH, Entscheidung vom 14.11.1991 - 1 StR 660/91 (https://dejure.org/1991,9468)
BGH, Entscheidung vom 14. November 1991 - 1 StR 660/91 (https://dejure.org/1991,9468)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Missbrauch von Kindern in acht Fällen, jeweils in Tateinheit mit homosexuellen Handlungen und in drei Fällen in Tateinheit mit sexuellem Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 21.01.1988 - 1 StR 678/87

    Tateinheit, wenn mehrere fortgesetzte Handlungen auch nur in einem Einzelakt

    Auszug aus BGH, 14.11.1991 - 1 StR 660/91
    Dies läuft auf die rechtsfehlerhafte Erwägung hinaus, daß ein minder schwerer Fall nur gegeben sei, wenn die sexuellen Handlungen knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegen (vgl. BGH, Beschl. vom 21. Januar 1988 - 1 StR 678/87).
  • OLG Hamm, 15.03.2007 - 3 Ss 72/07

    sexueller Missbrauch; midner schwerer Fall; Gesetzesänderung; milderes Gesetz

    Danach kommt die Annahme eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern insbesondere in Betracht, wenn eine knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegende Handlung erfolgte (BGH NStZ 1993, 225 f.; BGHR § 176 Abs. 1 StGB minder schwerer Fall 2; OLG Jena NStZ-RR 1996, 294 (295)); fehlende Folgeschäden oder fehlende Vorstrafen legen die Prüfung eines minder schweren Falles sehr nahe.

    Danach kommt die Annahme eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern insbesondere in Betracht, wenn eine knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegende Handlung erfolgte (BGH NStZ 1993, 225 f.; BGHR § 176 Abs. 1 StGB minder schwerer Fall 2; OLG Jena NStZ-RR 1996, 294 (295)); fehlende Folgeschäden oder fehlende Vorstrafen legen die Prüfung eines minder schweren Falles sehr nahe.

    Danach kommt die Annahme eines minder schweren Falles des sexuellen Missbrauchs von Kindern insbesondere in Betracht, wenn eine knapp über der Erheblichkeitsschwelle liegende Handlung erfolgte (BGH NStZ 1993, 225 f.; BGHR § 176 Abs. 1 StGB minder schwerer Fall 2; OLG Jena NStZ-RR 1996, 294 (295)); fehlende Folgeschäden oder fehlende Vorstrafen legen die Prüfung eines minder schweren Falles sehr nahe.

  • BGH, 25.06.1992 - 4 StR 238/92

    Erheblichkeitsschwelle bei der Verurteilung wegen sexuellen Mißbrauchs eines

    Diesen Anforderungen wird die Begründung zur Verneinung des minder schweren Falles nicht gerecht (vgl. BGHR StGB § 176 Abs. 1 minder schwerer Fall 2).
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